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Allgemeine Geschäftsbedingungen Workshops

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - sortiert je nach Tätigkeitssegment
Alle AGB sind auch als pdf downloadbar oder werden auf Anfrage per Post zugesandt
.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Workshops und Seminare, durchgeführt von Reinhold Pertler, Heilpraktiker.


Reinhold Pertler, Spirituelle Reisen, Amperstr. 9, 80638 München, Fon: 089-1595668
Fax: 089-15981454, www.spirituelle-reisen.de, e-mail: pertler@spirituelle-reisen.de

1.    Geltungsbereich
1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Workshop-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
1.3 Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar, als pdf-Datei speicherbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt
2.    Vertragsgegenstand
2.1    Der Seminarleiter bietet therapeutische Workshops und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2    Grundlegender Gegenstand des Vertrages sind die Teilnahmebedingungen für alle Workshops und Seminare (Tages-, Wochenend- und Wochen-Seminare), die von Reinhold Pertler als Heilpraktiker im In- und Ausland abgehalten werden. Die Teilnahmebedingungen beziehen sich nur auf die reine (therapeutische) Seminarleistung, Anreise zum Seminarort und die Organisation bzw. die Bezahlung der Unterkunft im Seminarhaus sind Sache des Teilnehmers. Wir sind kein Reisebüro und bieten auch keine Pauschal-Reisen an. Die Buchung einer Unterkunft (gegebenenfalls mit Verpflegung) sowie die Anreise gelten deshalb als eigene Leistung des Teilnehmers.
Sofern Workshops Pauschal-Reisecharakter  haben
(etwa Ibiza-Kloster-Seminare) ist Trans Inside Travel Wasserburg Veranstalter, für diese Seminare gelten die AGB von TRANS INSIDE TRAVEL.
3.    Zustandekommen des Vertrages
3.1    Ein Vertrag des Teilnehmers mit dem Seminarleiter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post (Email) oder durch das Anmeldeformular auf der Website. Oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung (Email, Brief, Fax, Anmeldeformular auf der Website).
3.2    Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben, in dem auch die Zahlungsmodalitäten angegeben werden. In der Regel wird die reine Kursgebühr mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung fällig. Bei Ausfall des Seminars werden die Kursgebühren vollständig erstattet. Die Anreiseinformationen werden rechtzeitig for Beginn (etwa 3-4 Wochen vorher) dem Seminarteilnehmer zugeschickt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3.3    Die Teilnahmeerklärung (Anmeldung) ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Seminarleiter nach Maßgabe folgender Rücktrittsbedingungen zurückgenommen werden:  Bis 30. Tag vor Seminarbeginn 20% der Kursgebühr, ab 29. bis 22. Tag vor Seminarbeginn 30% der Kursgebühr, ab 21. bis 15. Tag vor Seminarbeginn  45% der Kursgebühr, ab 14. bis 7. Tag vor Seminarbeginn  60% der Kursgebühr, ab 6. Tag bis 1 Tag des Seminarbeginn  85% der Kursgebühr, bei Nichterscheinen zum Seminar: 100% der Kursgebühr. Diese Gebühren entfallen bei den Wochenkursen (ohne Flug) und Wochenendkursen und Tagesseminaren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30 €, wenn ein Teilnehmer - bei ausgebuchter Gruppe - von der Warteliste nachrücken kann oder der Teilnehmer selbst einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt oder der Teilnehmer (nur bei den Tageskursen oder Wochenendkursen) auf einen späteren Termin ausweicht. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Seminarleiter. Aus Beweisgründen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.4    Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Seminarleiter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
3.5    Der Seminarleiter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. In diesem Fall wird die gezahlte Teilnahmegebühr bzw. Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.
4.    Vertragsdauer und Vergütung
4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt (Kursbeginn und Kursende)
4.2    Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr den Workshop richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Seminarleiters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.  Der Teilnehmer soll per     Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen, nur in besonderen Ausnahmefällen ist nach vorheriger individueller Absprache Barzahlung bei Kursbeginn möglich.
4.3    Sämtliche Zahlungen sind 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4    Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5    Sämtliche Leistungen des Veranstalters werden als therapeutische Seminare durchgeführt; die Preise hierfür sind mehrwertsteuerfrei.
5.    Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1    Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Seminarleiter und dem Teilnehmer, d.h. vor allem nach den Kursinhalten, wie sie in der Seminarbeschreibung (Internetauftritt bzw. Jahresprogramm oder Sonderprospekt) dargelegt sind.
Die Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt. Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
5.2    Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Nur beim dem Vorliegen Höherer Gewalt  stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
6.    Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1    Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2    Der Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3    Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5    Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6    Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7    Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8    Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter zur Kenntnis zu geben. Dieser wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9    Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7.    Verschwiegenheitspflicht des Teilnehmers und des Seminarleiters
Der Seminarleiter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle persönlichen Informationen über die Personen, die mit ihm am Seminar teilnehmen, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass auf Grund des Selbsterfahrungscharakters der Workshops andere Seminarteilnehmer in der Regel persönliche Informationen über ihn erhalten.
8.    Haftung
8.1    Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3 Der Teilnehmer haftet für Schäden am Seminarhaus und an anderen Teilnehmern, die er selbst verursacht hat. Seminarleiter (und eventuelle Assistenten) gelten im gesetzlichen Rahmen als frei von möglichen Haftungsansprüchen bei derartigen Schäden.
9.    Gerichtsstand
9.1    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2    Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandsteilnehmer und Auslandsteilnehmer gleichermaßen.
9.3    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters-Seminarleiters.
10.    Sonstige Bestimmungen
10.1    Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2    Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3    Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.    Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
       
München, 13. Mai 2009
Reinhold Pertler

 

 
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