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Allgemeine Geschäftsbedingungen Workshops

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - sortiert je nach Tätigkeitssegment
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Workshops 
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heilpraktiker 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Workshops und Seminare, durchgeführt von Reinhold Pertler, Heilpraktiker.

Reinhold Pertler, Spirituelle Reisen, Amperstr. 9, 80638 München, Email: pertler@spirituelle-reisen.de, Fon: 089-1595668, Fax: 089-15981454, www.spirituelle-reisen.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Unsere Email-Adresse: pertler@spirituelle-reisen.de.

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Workshop-Veranstalters mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungen in Textform widerspricht.
1.3 Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar, als PDF-Datei speicherbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Seminarleiter bietet als Heilpraktiker therapeutische Workshops und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter u.a. in seinen Geschäftsräumen, auf seiner Internetpräsenz und in sonst von ihm genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Gegenstand dieser Bedingungen sind die Teilnahmebedingungen für alle Workshops und Seminare (Tages-, Wochenend- und Wochen-Seminare), die von Reinhold Pertler als Heilpraktiker im In- und Ausland abgehalten werden. Die Teilnahmebedingungen beziehen sich ausschließlich auf die (therapeutische) Seminarleistung; Anreise zum Seminarort sowie Organisation und Bezahlung der Unterkunft im Seminarhaus sind Sache des Teilnehmers.
Der Ausdruck „Spirituelle Reisen“ ist im übertragenen Sinne zu verstehen als „Reisen zu sich selbst“. Schwerpunkt der Tätigkeit ist ausdrücklich Therapie als Heilpraktiker in Einzel- und Gruppenangeboten. Ziel ist die Heilung von Körper, Seele und Geist, wobei Heilung weder versprochen noch garantiert wird. Coachings und Ausbildungen werden nicht angeboten.
Die Seminarorte sind so gewählt, dass sie die therapeutischen Ziele unterstützen. Es werden keine Urlaubsreisen vermittelt, der Veranstalter ist kein Reisebüro und bietet auch keine Pauschalreisen an. Die Buchung einer Unterkunft (ggf. mit Verpflegung) sowie die Anreise gelten deshalb bei den Workshop-Angeboten als eigene Leistung des Teilnehmers.
3. Zustandekommen des Vertrages / Rücktritt
3.1 Ein Vertrag über die Teilnahme an einem Workshop/Seminar kommt zustande durch Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung per Post, Fax, E‑Mail oder über das Anmeldeformular auf der Website oder durch mündliche Absprache mit anschließend nachgereichter schriftlicher Teilnahmeerklärung (E‑Mail, Brief, Fax, Anmeldeformular auf der Website).
Mit Zugang unserer Anmeldebestätigung wird Ihre Buchung verbindlich. Ein gesetzliches 14‑tägiges Widerrufsrecht mit kostenfreier Stornomöglichkeit besteht für diese Präsenz‑Workshops in der Regel nicht; es gelten die nachfolgend beschriebenen Rücktrittsregelungen (Ziff. 3.3).
Für Workshops und Seminare mit festem Termin gelten die nachfolgend geregelten Rücktrittsbedingungen (Ziff. 3.3). Ein Rücktritt ist jederzeit vor Beginn des Workshops möglich; es fallen dann die vereinbarten Rücktrittsgebühren an.
Gebuchte Seminarplätze müssen in jedem Fall bezahlt werden, soweit kein wirksamer Rücktritt erfolgt ist. Die Seminarplätze sind grundsätzlich auf eine Ersatzperson übertragbar, sofern diese den Teilnahmebedingungen schriftlich zustimmt.
Ich empfehle Ihnen, die Seminarinhalte vor Buchung gründlich zu lesen und sich bei Bedarf telefonisch beraten zu lassen, damit Sie sich bewusst und verbindlich für das Seminar entscheiden können.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben, in dem auch die Zahlungsmodalitäten angegeben werden. In der Regel wird die reine Kursgebühr, mindestens aber eine Anzahlung mit Zugang der Teilnahmebestätigung fällig.
Bei Ausfall des Seminars werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet. Die Kursgebühren sind als therapeutische Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Die Anreiseinformationen werden rechtzeitig vor Beginn (etwa 3–4 Wochen vorher) dem Seminarteilnehmer zugeschickt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3.3 Die Teilnahmeerklärung (Anmeldung) ist verbindlich. Ein Rücktritt ist jederzeit vor Beginn des Workshops möglich. Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Seminarleiter. Aus Beweisgründen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich (z.B. per E‑Mail) zu erklären.
Wenn Sie zurücktreten, verliert Reinhold Pertler den Anspruch auf den vereinbarten Workshop-Preis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Seminarvorkehrungen und für weitere durch die Absage entstehende Aufwendungen verlangen. Hierfür gelten folgende Rücktrittsgebühren:
bis 30. Tag vor Seminarbeginn: 20% der Kursgebühr
ab 29. bis 22. Tag vor Seminarbeginn: 30% der Kursgebühr
ab 21. bis 15. Tag vor Seminarbeginn: 45% der Kursgebühr
ab 14. bis 7. Tag vor Seminarbeginn: 60% der Kursgebühr
ab 6. Tag vor Seminarbeginn: 90% der Kursgebühr
Diese Rücktrittsentschädigungen entfallen bei Wochenkursen (ohne Flug), Wochenendkursen und Tagesseminaren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30 €, wenn
ein Teilnehmer bei ausgebuchter Gruppe von der Warteliste nachrücken kann oder
der Teilnehmer selbst einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt oder
der Teilnehmer (bei Tageskursen, Wochenendkursen oder Wochenkursen ohne Flug) verbindlich auf einen späteren Termin ausweicht.
Es steht Ihnen stets frei nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als die Rücktrittsgebühr entstanden ist.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ist auch bei Workshops bei vielen Reisebüros möglich. Im Bedarfsfall sende ich Ihnen gern eine dafür notwendige Anmeldebestätigung für das Seminar zu.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Seminarleiter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Seminarleiter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. In diesem Fall wird die gezahlte Teilnahmegebühr bzw. Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet zu den individuell vereinbarten Terminen (Kursbeginn und Kursende).
4.2 Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Seminarleiters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer soll per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen; nur in besonderen Ausnahmefällen ist nach vorheriger individueller Absprache Barzahlung bei Kursbeginn möglich.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters werden als therapeutische Seminare durchgeführt; die Preise hierfür sind mehrwertsteuerfrei.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Seminarleiter und Teilnehmer, insbesondere nach den Kursinhalten, wie sie in der Seminarbeschreibung (Internetauftritt, Jahresprogramm oder Sonderprospekt) dargelegt sind.
Die Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates zu prüfen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Etwaige relevante Erkrankungen sind dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitzuteilen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr zu berechnen. Nur beim Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Die Kurse sind nur im Ganzen buchbar; eine Erstattung bei späterer Anreise oder früherer Abreise erfolgt nicht.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, den Seminarleiter oder andere Teilnehmer beleidigt oder herabsetzt, üble Nachrede führt oder sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
6.2 Der Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Die Teilnahme an einem Seminar kann – abhängig vom jeweiligen Programm – auch körperliche Aktionen beinhalten. Der Veranstalter kommt nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nach. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit prüfen lassen.
6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die Reaktionsfähigkeit und Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und relevante Erkrankungen informiert werden, damit entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden können. Dies gilt insbesondere für Kursanteile mit intensiver Atemtherapie („verbundenes Atmen“ wie bei holotropem Atmen, Rebirthing und ähnlichen Verfahren), für die es Kontraindikationen gibt (z.B. schwere Herz‑/Kreislauferkrankungen, Herzoperationen, Herzschrittmacher, unbehandelter Bluthochdruck, Aneurysmen, Schwangerschaft, Epilepsie, Infektionskrankheiten, frische Operationen, Glaukom, psychotische Erkrankungen, Borderline-Störungen). Im Zweifel hat der Teilnehmer die körperlichen Voraussetzungen ärztlich abzuklären und den Kursleiter über Risiken zu informieren. Der Kursleiter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich dem Seminarleiter mitzuteilen, damit Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft eine Mängelanzeige, verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, insbesondere solche im Outdoorbereich, sind nie ohne Restrisiko. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) abgesichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Seminarleiter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle persönlichen Informationen über andere Seminarteilnehmer streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass im Rahmen des Selbsterfahrungscharakters der Workshops andere Seminarteilnehmer in der Regel persönliche Informationen über ihn erhalten.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit).
8.3 Der Teilnehmer haftet für Schäden am Seminarhaus und an anderen Teilnehmern, die er selbst verursacht hat. Seminarleiter und ggf. eingesetzte Assistenten sind im gesetzlichen Rahmen von Haftungsansprüchen für vom Teilnehmer verursachte Schäden freigestellt.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandsregelung gilt für Teilnehmer mit Wohnsitz im In- und Ausland, soweit gesetzlich zulässig.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters/Seminarleiters.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung dieses Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.