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Allgemeine Geschäftsbedingungen Workshops

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - sortiert je nach Tätigkeitssegment
Allgemeine Geschäftsbedingungen gernmedia-Verkauf-Onlineshop 
Allgemeine Geschäftsbedingungen Workshops 
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heilpraktiker 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Workshops und Seminare, durchgeführt von Reinhold Pertler, Heilpraktiker.

Reinhold Pertler, Spirituelle Reisen, Amperstr. 9, 80638 München, Email: pertler@spirituelle-reisen.de, Fon: 089-1595668, Fax: 089-15981454, www.spirituelle-reisen.de. Vorab: Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Unsere Email-Adresse: pertler@spirituelle-reisen.de.

Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Workshop-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
1.3 Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar, als pdf-Datei speicherbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Seminarleiter bietet als Heilpraktiker therapeutische Workshops und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages sind die Teilnahmebedingungen für alle Workshops und Seminare (Tages-, Wochenend- und Wochen-Seminare), die von Reinhold Pertler als Heilpraktiker im In- und Ausland abgehalten werden. Die Teilnahmebedingungen beziehen sich nur auf die reine (therapeutische) Seminarleistung, Anreise zum Seminarort und die Organisation bzw. die Bezahlung der Unterkunft im Seminarhaus sind Sache des Teilnehmers. Der Ausdruck "Spirituelle Reisen" ist in erster Linie im übertragenen Sinne zu verstehen als Bezeichnung für "Reisen zu sich selbst". Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist ausdrücklich Therapie als Heilpraktiker in den Einzel- und Gruppenangeboten, das Ziel die Heilung von Körper, Seele und Geist, wobei Heilung aber weder versprochen noch garantiert wird. Sogenannte Coachings und Ausbildungen werden von mir nicht angeboten. Die Seminarorte sind mit Bedacht so gewählt, dass die therapeutischen Ziele unterstützt werden. Wir vermitteln keine Urlaubs-Reisen und sind kein Reisebüro und bieten auch keine Pauschal-Reisen als Veranstalter an. Die Buchung einer Unterkunft (gegebenenfalls mit Verpflegung) sowie die Anreise gelten deshalb bei den Workshop-Angeboten als eigene Leistung des Teilnehmers.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag des Teilnehmers mit dem Seminarleiter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post (Email) oder durch das Anmeldeformular auf der Website. Oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung (Email, Brief, Fax, Anmeldeformular auf der Website).
Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund von §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht auf Seminar-Buchungen anwendbar. Dies bedeutet, dass ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht, die Buchung eines Seminars also verbindlich ist. Gebuchte Seminarplätze müssen in jedem Fall bezahlt werden. Die Seminarplätze sind grundsätzlich auf eine Ersatzperson übertragbar, unter der Voraussetzung, dass diese den Teilnahmebedingungen schriftlich zustimmt. Ein Rücktritt vom Seminar ist gemäß den Stornobedingungen jederzeit möglich (siehe 3.3.)
Ich empfehle Ihnen deshalb, die Seminarinhalte gründlich zu lesen und sich gegebenenfalls vor Buchung bei mir beraten zu lassen, damit Sie sich für das Seminar verbindlich entscheiden können.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben, in dem auch die Zahlungsmodalitäten angegeben werden. In der Regel wird die reine Kursgebühr, mindestens aber eine Anzahlung mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung fällig. Bei Ausfall des Seminars werden die Kursgebühren vollständig erstattet. Die Kursgebühren sind als therapeutische Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Die Anreiseinformationen werden rechtzeitig for Beginn (etwa 3-4 Wochen vorher) dem Seminarteilnehmer zugeschickt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3.3 Die Teilnahmeerklärung (Anmeldung) ist verbindlich. Ein Rücktritt ist jederzeit vor Beginn des Workshops möglich. Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Seminarleiter. Aus Beweisgründen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten, verliert Reinhold Pertler den Anspruch auf den vereinbarten Workshop-Preis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Seminarvorkehrungen und für weitere durch die Absage entstehenden Aufwendungen verlangen. Hierfür gelten folgende Rücktrittsgebühren: Bis 30. Tag vor Seminarbeginn 20% der Kursgebühr, ab 29. bis 22. Tag vor Seminarbeginn 30% der Kursgebühr, ab 21. bis 15. Tag vor Seminarbeginn 45% der Kursgebühr, ab 14. bis 7. Tag vor Seminarbeginn 60% der Kursgebühr, ab 6. Tag vor Seminarbeginn 90% der Kursgebühr. Diese Rücktritts-Entschädigungen entfallen bei den Wochenkursen (ohne Flug) und Wochenendkursen und Tagesseminaren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30 €, wenn ein Teilnehmer - bei ausgebuchter Gruppe - von der Warteliste nachrücken kann oder der Teilnehmer selbst einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt oder der Teilnehmer (nur bei den Tageskursen oder Wochenendkursen oder Wochenkursen ohne Flug) auf einen späteren Termin verbindlich ausweicht. Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Rücktrittsgebühr entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ist auch bei Workshops bei vielen Reisebüros möglich. Im Bedarfsfall sende ich Ihnen gerne eine dafür notwendige Anmeldebestätigung für das Seminar zu.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Seminarleiter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Seminarleiter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. In diesem Fall wird die gezahlte Teilnahmegebühr bzw. Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt (Kursbeginn und Kursende)
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr den Workshop richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Seminarleiters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer soll per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen, nur in besonderen Ausnahmefällen ist nach vorheriger individueller Absprache Barzahlung bei Kursbeginn möglich.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters werden als therapeutische Seminare durchgeführt; die Preise hierfür sind mehrwertsteuerfrei.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Seminarleiter und dem Teilnehmer, d.h. vor allem nach den Kursinhalten, wie sie in der Seminarbeschreibung (Internetauftritt bzw. Jahresprogramm oder Sonderprospekt) dargelegt sind.
Die Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt. Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Nur beim dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Die Kurse sind in diesem Sinne nur im Ganzen buchbar - keine Erstattung bei späterer Anreise oder früherer Abreise.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, den Seminarleiter oder andere Teilnehmer beleidigt oder herabsetzt, üble Nachrede führt oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter (Seminarleiter) vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2 Der Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit dieser entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Kursen mit intensiver Atemtherapie ("verbundenes Atmen", wie es bei holotropem Atmen, Rebirthing und ähnlichen Atemtherapien eingesetzt wird) für die es bestimmte Kontraindikationen gibt (etwa schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Herz-OP, Herzschrittmacher, unbehandelter Bluthochdruck, Aneurysma, Schwangerschaft, Epilepsie, Infektionskrankheiten, frische Operationen, Glaukom, psychotische Erkrankungen, Borderlinestörungen). Hier hat der Teilnehmer dafür Sorgen zu tragen, sich zu vergewissern, dass er für diese Art Atemtherapie die körperlichen Voraussetzungen erfüllt und im Zweifelsfall den Kursleiter von seinen körperlichen Risiken zu informieren. Im Zweifelsfall besteht auch die Möglichkeit, den Programmteilen mit intensiver Atemtherapie fernzubleiben. Der Kursleiter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Kontra-Indikationen entstehen.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter zur Kenntnis zu geben. Dieser wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht des Teilnehmers und des Seminarleiters
Der Seminarleiter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle persönlichen Informationen über die Personen, die mit ihm am Seminar teilnehmen, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass auf Grund des Selbsterfahrungscharakters der Workshops andere Seminarteilnehmer in der Regel persönliche Informationen über ihn erhalten.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3 Der Teilnehmer haftet für Schäden am Seminarhaus und an anderen Teilnehmern, die er selbst verursacht hat. Seminarleiter (und eventuelle Assistenten) gelten im gesetzlichen Rahmen als frei von möglichen Haftungsansprüchen bei derartigen Schäden.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandsteilnehmer und Auslandsteilnehmer gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters-Seminarleiters.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.